Prelado - Quittung für das Aufladen

  • Guten Abend allerseits,


    meine Mitarbeiter benutzen alle ein Prepaidhandy für die Arbeit. Da ich deren Guthaben verwalte, benutze ich dafür eine App names Prelado, mit der ich meinen Mitarbeitern das Guthaben schicke.
    Meine Frage ist nun : Gibt es die Möglichkeit dafür von Prelado eine Quittung anzufordern?


    Danke und schönen Abend.

  • Da es sich bei Prelado um ein Unternehmen handelt und das Guthaben bei dem Anbieter erworben wird, muss dieser glaube ich nach deutschem Recht eine Rechnung ausstellen. Daher einfach eine Email an den Anbieter senden.
    Das die Rechnung aus der App heraus verfügbar ist, müssen die Entwickler der App entscheiden.
    Was die App nicht bietet, kann niemand anderes hinzufügen als der Entwickler selbst.

    MfG,
    Christopher


    Eine gewisses Maß an Freundlichkeit kann man auch von Menschen im Internet erwarten.
    Das Forum basiert komplett auf der Freiwilligkeit ihrer Nutzer und diese sollen sich wohlfühlen! Daher seid bitte freundlich. Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Kogoro ()

  • Dazu kann man diesen Thread lesen: http://www.webhostlist.de/foru…ungsstellung-pflicht.html ;)
    Zitat:

    Zitat

    Und die Verpflichtung zur Rechnung greift nur, wenn der Kunde Unternehmer, ein Unternehmen oder eine juristische Person ist. Beim normalen Privatkunden also nicht.

    MfG,
    Christopher


    Eine gewisses Maß an Freundlichkeit kann man auch von Menschen im Internet erwarten.
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  • Mit Verlaub finde ich den verlinkten Thread relativ schwachsinnig. Abgesehen von RA Dr. Bahr gabs da nur ungesundes Halbwissen...


    Ihr seid ein Unternehmen? §14 Absatz 2 gilt.
    Und dort steht ganz klar:

    Zitat von http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

    [...] Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. § 14a bleibt unberührt.


    Du bist eine Privatperson? Der ganze Umsatzsteuerkram gilt für dich nicht, da du als Privatperson schlicht nicht darunter fällst.
    §368 BGB gilt dementsprechend.

    Zitat von http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

    Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.


    Also: sag denen, dass du eine Rechnung brauchst. In beiden Fällen sind sie verpflichtet, dir eine auszustellen.
    In welcher Form (Brief, Fax, E-Mail, Online) ist dabei deren Sache.

    Je mehr Käse, desto mehr Löcher.
    Je mehr Löcher, desto weniger Käse.
    Daraus folgt: je mehr Käse, desto weniger Käse.


    »Dies ist ein Forum. Schreibt Eure Fragen in das Forum, nicht per PN!«

  • muss jeder thread so intelligent sein?


    ein forum lebt doch davon, dass jeder zu wort kommt oder?


    manche wollen auch lieber ein bischen plaudernd anstatt nur stumpf zu googlen.


    finde die bemerkung, dass alles halbwissen ist und der thread überflüssig ist , als solche auch überflüssig, da sie negativ und unproduktiv ist. fast provozierend.


    also was genau sollte damit bezweckt werden?

  • finde die bemerkung, dass alles halbwissen ist und der thread überflüssig ist , als solche auch überflüssig, da sie negativ und unproduktiv ist. fast provozierend.


    also was genau sollte damit bezweckt werden?


    Nun, ich bin kein Anwalt. Doch ich weiß, wie Menschen ticken. Sie lesen irgendwas, nehmen das für sie wichtige mit und nehmen alles für bare Münze. Kaum einer macht sich die Mühe wirklich bis zum Ende zu lesen.
    Vor Allem in Rechtsfragen ist das eine ausgesprochen beschissene Idee. Denn die einleuchtenden Antworten sind eher selten die rechtlich korrekten Antworten.


    Die Aussage 'Die Verpflichtung zur Rechnung greift bei Privatmenschen nicht.' ist nicht nur falsch, sie ist auch gefährlich. Nämlich spätestens dann, wenn das Finanzamt deine Rechnungs- und Buchungsunterlagen überprüfen möchte.
    "Wo haben Sie diese 521€ her?"
    'Von einem Privatmenschen für die Durchführung einer Dienstleistung. Glaube ich.'
    "Warum steht dort kein Bezug zu einer Rechnung?"
    'Ich hab dem keine Rechnung geschickt.'
    "Und wo ist die Kopie der Quittung?"
    'Quittung? Ich dachte, das braucht man nur bei Barzahlung. Die haben doch ihren Kontoauszug als Beleg.'
    "Gut, wir hätten dann also 20.987€ an Positionen aus dem letzten Jahr ohne Rechnung, Quittung oder anderweitigem Bezug. Haben Sie uns etwa die Vorsteuer enthalten? Das gibt Ärger!"


    Nun, wenn Kommentare dieser Art nicht erwünscht sind kann ich ja in Zukunft meine Klappe halten und die Menschen mit falschen Ideen gegen die Wand rennen lassen. ;)

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